Der Kinderzuschlag (KIZ) - näher als gedacht!
Online - Fortbildung für Fachkräfte aus Kitas, Beratungs- und Bildungseinrichtungen, sowie Kommunen
Referentin: Andrea Urbanek (Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord, Wesel)
Kinderzuschlag: Viele Familien kennen diese Leistung nicht oder wissen nicht, dass sie bezugsberechtigt sind. Fachkräfte in den Bildungs- und Beratungseinrichtungen können auf diese Leistung verweisen!
Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Anpassung des Existenzminimumbetrages, hat sich der KiZ zum 01.01.2025 um 5€ auf bis zu 297,00 € je Kind pro Monat erhöht!
Im Haushalt der Eltern leben eigene Kinder, die unter 25 Jahre alt sind und für die sie Kindergeld bekommen? Die Eltern haben eigenes Einkommen, können für sich selbst sorgen, aber es reicht nicht oder nur ganz knapp für die ganze Familie? Dann lohnt es sich, noch einmal genauer hinzuschauen!
Wer den KIZ erhält, kann sich darüber hinaus noch von den Kita Gebühren befreien lassen und hat Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz.
Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist notwendig und wird über folgenden Link entgegengenommen: https://beteiligung.nrw.de/k/-FmnkC3d5
Eine Kooperationsveranstaltung der Fachstelle Frau und Beruf & der Familienkasse Nord
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